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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ProCulinar GmbH – Technischer Service für Gastrogeräte
Sitz: Leutkirchstraße 63, 77723 Gengenbach
Amtsgericht Freiburg im Breisgau – HRB 734240
Geschäftsführer: Sven Maas
Stand: November 2025
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§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen, Beratungen, Wartungen, Instandsetzungen, Reparaturen, Notdiensteinsätze und sonstige Leistungen der ProCulinar Gastro-Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden aus Hotellerie, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die AGB gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verträge und Aufträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, unabhängig davon, ob diese schriftlich, elektronisch oder mündlich abgeschlossen werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für Einsätze außerhalb Deutschlands, insbesondere in Frankreich, gelten ergänzend die Regelungen in §11, soweit keine zwingenden nationalen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Zusammenfassung:
• Gilt für alle Dienstleistungen der ProCulinar Gastro-Service GmbH
• Abweichende Bedingungen nur mit schriftlicher Bestätigung
• Gültig für Angebote, Aufträge und Verträge
• Ungültige Klauseln beeinträchtigen nicht die übrigen Bestimmungen
• Frankreich: Ergänzende Regelungen gemäß §11
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§ 2 Begriffsdefinitionen
Unter „Dienstleistung“ werden sämtliche Tätigkeiten verstanden, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, einschließlich Wartung, Reparatur, Analyse, Beratung, Notdiensteinsätze und Dokumentation. „Ersatzteile“ sind alle vom Auftragnehmer bereitgestellten Teile oder Materialien, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Ein „Serviceeinsatz“ bezeichnet jeden geplanten, durchgeführten oder organisierten Einsatz vor Ort beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen beim Auftragnehmer beauftragt. Der Auftragnehmer ist die ProCulinar Gastro-Service GmbH. „Arbeitszeit“ umfasst die Zeit, die der Techniker aktiv für Diagnose, Reparatur, Wartung, Beratung, Dokumentation oder Testläufe aufwendet, einschließlich An- und Abfahrt. Ein „Notdiensteinsatz“ liegt vor, wenn Leistungen außerhalb regulärer Arbeitszeiten erbracht werden, zum Beispiel nachts, an Wochenenden oder Feiertagen.
Zusammenfassung:
• Dienstleistung = alle Leistungen des Auftragnehmers
• Ersatzteile = benötigte Teile und Materialien
• Serviceeinsatz = Arbeit vor Ort
• Arbeitszeit = alle Tätigkeiten inklusive An- und Abfahrt
• Notdienst = Einsätze außerhalb regulärer Arbeitszeiten
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§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt technische Dienstleistungen an gewerblichen Gastrogeräten, Küchengeräten, Kühl- und Heizsystemen sowie sonstigen Kücheneinrichtungen. Die Leistungen umfassen die Analyse und Fehlerdiagnose aller elektrischen, elektronischen und mechanischen Komponenten, Wartung und Instandhaltung einschließlich Reinigung, Schmierung, Kalibrierung, Funktionskontrolle und Austausch verschlissener Teile. Reparaturen beinhalten den Austausch defekter Komponenten, die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und abschließende Testläufe. Bei vernetzten Geräten werden Software- und Firmware-Updates installiert, konfiguriert und getestet. Darüber hinaus berät der Auftragnehmer den Auftraggeber hinsichtlich optimaler Bedienung, Energieeinsparung, Verlängerung der Lebensdauer und Prozessoptimierung. Alle Arbeiten werden dokumentiert, beispielsweise durch Prüfberichte oder Gutachten. Die Arbeiten erfolgen nach anerkannten Regeln der Technik und den Herstellerangaben. Arbeiten unter gefährdenden oder unzumutbaren Bedingungen können verschoben oder abgelehnt werden. Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien werden auf Grundlage marktüblicher Preise gesondert in Rechnung gestellt. Alle Tätigkeiten werden von qualifizierten Technikern ausgeführt.
Zusammenfassung:
• Analyse, Wartung, Reparatur und Updates
• Beratung zu Bedienung, Energieeffizienz, Lebensdauer
• Dokumentation aller Arbeiten
• Arbeiten nach Technik- und Herstellerstandards
• Gefährliche Arbeiten können verschoben/abgelehnt werden
• Ersatzteile gesondert in Rechnung
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§ 4 Terminvereinbarung und Arbeitszeit
Serviceeinsätze werden individuell vereinbart. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Betreten des Einsatzortes durch den Techniker und endet mit der Abnahme der Arbeiten oder der Unterzeichnung des Arbeitsberichts durch den Auftraggeber. Die erste angefangene Stunde wird als volle Stunde berechnet, weitere Zeit wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet und auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Zur Arbeitszeit zählen sämtliche Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, darunter Analyse, Fehlersuche, Rücksprache mit Herstellern, Dokumentation, Einweisung und Testläufe.
Zusammenfassung:
• Arbeitszeit: Beginn mit Betreten, Ende mit Abnahme
• Erste Stunde = volle Stunde, danach 15-Minuten-Takt
• Inklusive Analyse, Beratung, Test und Dokumentation
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§ 5 Stundensätze, Pauschalen und Zusatzkosten
Der Stundensatz für alle Arbeiten beträgt 98,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Servicepauschalen. Jeder Auftrag unterliegt einer Entfernungspauschale, die die Nebenkosten des Einsatzes abdeckt, darunter Anfahrt, Verwaltung, Werkzeugabnutzung und Verbrauchsmaterialien. Für Deutschland staffelt sich die Pauschale je nach Entfernung vom Standort des Auftragnehmers von 0–5 km mit 15,00 Euro bis 101–110 km mit 193,50 Euro. Ab fünfzig Kilometern steigt die Pauschale in 10-Kilometer-Schritten weiter an, über 110 km nach individueller Vereinbarung. Für französische Kunden wird die Entfernung ab Place Kléber in Straßburg berechnet, analog zur deutschen Staffelung. Die Pauschale umfasst Anfahrtskosten wie Kraftstoff, Fahrzeugwartung, Versicherung, Parkgebühren, Routenplanung und Vorbereitung des Einsatzes. Außerdem werden Verwaltungskosten für Terminabsprachen, Auftragsannahme, Dokumentation und Rechnungsstellung sowie Werkzeugabnutzung und Verbrauchsmaterialien wie Schrauben, Kabelbinder, Dichtungen, Schmierstoffe und Reinigungsmittel abgedeckt.
Zusammenfassung:
• Stundensatz: 98 € netto pro Stunde
• Entfernungspauschale nach Kilometerstaffelung
• Pauschale deckt Anfahrt, Verwaltung, Werkzeug und Verbrauchsmaterialien
• Frankreich: Berechnung ab Straßburg
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§ 6 Nutzung digitaler Geräte
Für Diagnose, Fehlerbehebung und Dokumentation setzt der Auftragnehmer digitale Geräte wie Tablets, Smartphones und Laptops ein. Diese Geräte werden zur Verbindung mit Maschinen, zur Nutzung von Herstellerportalen, zur Kommunikation mit Lieferanten und zur Erstellung von Protokollen und Arbeitsberichten verwendet. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Einsatz dieser Geräte notwendig und Bestandteil der Leistung ist. Für software- oder netzwerkbedingte Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, wird keine Haftung übernommen.
Zusammenfassung:
• Einsatz von Tablets, Laptops, Smartphones für Diagnose und Dokumentation
• Notwendiger Bestandteil der Leistung
• Keine Haftung bei externen Software- oder Netzwerkproblemen
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§ 7 Rechnungsstellung, Zahlung und Mahnwesen
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Rechnung erstellt, die Arbeitszeit, Pauschale und gegebenenfalls Ersatzteile und Materialien enthält. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zwei Tage vor Ablauf des Zahlungsziels versendet der Auftragnehmer eine freundliche Zahlungserinnerung. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, wird die erste Mahnung durch die ProCulinar Gastro-Service GmbH versendet. Ab der zweiten Mahnstufe erfolgt die gesamte Kommunikation und weitere Mahnverfolgung ausschließlich über den Finanzdienstleister Creditreform. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Weitere Kosten für Inkasso oder Schadensersatz bleiben vorbehalten. Rechnungen werden in Euro ausgestellt; für Frankreich gilt die deutsche Umsatzsteuerregelung.
Zusammenfassung:
• Rechnungen enthalten Arbeitszeit, Pauschale, Ersatzteile
• Zahlungsziel: 10 Tage
• Zahlungserinnerung 2 Tage vorher, erste Mahnung intern, ab 2. Mahnstufe Creditreform
• Verzugszinsen 9 % über EZB-Basiszins
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§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, Bedienfehlern oder äußeren Einflüssen wie Stromausfall, Wasser, Feuer oder höherer Gewalt resultieren, wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn übernommen, außer es liegt grobes Verschulden vor. Schäden an Geräten, die nicht Gegenstand des Serviceauftrags sind, fallen ebenfalls nicht in den Haftungsbereich. Diese Regelungen gelten sowohl für Deutschland als auch für internationale Einsätze, insbesondere in Frankreich.
Zusammenfassung:
• Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
• Keine Haftung bei Bedienfehlern, äußeren Einflüssen oder Folgeschäden
• Nicht betroffene Geräte ausgeschlossen
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§ 9 Rücktritt, Kündigung, Notdienste und höhere Gewalt
Der Auftraggeber kann vom Auftrag zurücktreten, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Der Auftragnehmer kann den Auftrag kündigen oder abbrechen, wenn Zahlungen ausbleiben, die Mitwirkung des Auftraggebers nicht erfolgt oder Sicherheitsmängel am Einsatzort die Durchführung verhindern. Notdiensteinsätze, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten erfolgen, wie nachts, an Wochenenden oder Feiertagen, werden gesondert berechnet, wobei die Zuschläge auf der Rechnung ausgewiesen werden. Sollte die Durchführung des Serviceeinsatzes durch höhere Gewalt, Lieferverzug, Verkehrsstörungen, Naturkatastrophen oder Streiks unmöglich werden, ist der Auftragnehmer von der Pflicht zur Einhaltung der Termine befreit und haftet nicht für Verzögerungen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart.
Zusammenfassung:
• Rücktritt bei nicht eingehaltenen Terminen nach Nachfrist
• Kündigung bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder Sicherheitsmängeln
• Notdienste außerhalb regulärer Zeiten gesondert berechnet
• Höhere Gewalt befreit von Haftung für Verzögerungen
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§ 10 Datenschutz
Die ProCulinar Gastro-Service GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie für die Auftragsabwicklung erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird. Die Daten werden sicher, vertraulich und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke genutzt. Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner Daten im beschriebenen Umfang zu.
Zusammenfassung:
• Verarbeitung nur für Vertragszwecke
• Weitergabe nur bei Notwendigkeit oder gesetzlicher Pflicht
• Daten werden sicher und vertraulich behandelt
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§ 11 Internationale Einsätze (Frankreich)
Für Einsätze in Frankreich gelten diese AGB entsprechend, soweit keine zwingenden französischen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Die Entfernungspauschale wird ab Place Kléber, Straßburg, berechnet und orientiert sich an der deutschen Staffelung. Rechnungen werden in Euro ausgestellt, und es gilt die deutsche Umsatzsteuerregelung. Für internationale Einsätze bleibt der Auftragnehmer von der Haftung für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferverzug oder unvorhersehbare Umstände frei. Der Gerichtsstand für internationale Einsätze ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Gengenbach, Deutschland.
Zusammenfassung:
• Frankreich: gleiche Regelungen, Abstand ab Straßburg
• Rechnungen in Euro, deutsche Umsatzsteuer
• Keine Haftung bei Verzögerungen durch höhere Gewalt
• Gerichtsstand Gengenbach
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§ 12 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Gengenbach. Diese AGB bilden die verbindliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen und gelten ab Veröffentlichung, Stand November 2025.
Zusammenfassung:
• Deutsches Recht gilt, UN-Kaufrecht ausgeschlossen
• Ungültige Klauseln beeinträchtigen Rest nicht
• Gerichtsstand: Gengenbach
• Verbindliche Grundlage aller Geschäftsbeziehungen



